Eine Mitgliedschaft in der IGBCE bedeutet auch umfassenden Rechtsschutz. Er gilt für alle Fälle des Arbeits- und Sozialrechts.
Denn im Laufe eines Arbeitslebens können viele Fragen auftauchen, manche sind rechtlicher Natur:
- Ist der Arbeitsvertrag, der mir angeboten wird, so in Ordnung?
- Was gilt beim Arbeiten im Homeoffice?
- Wie sieht es mit dem Rechtsanspruch auf Teilzeit aus?
- Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse eine Reha ablehnt?
- Ist mein Arbeitszeugnis so gut, wie es auf den ersten Blick scheint?
- Stehen mir als AT-Beschäftigter auch 2,5 Stunden Altersfreizeit pro Woche zu?
- Unter welchen Bedingungen kann ich früher in Rente gehen?
Die Expert*innen der Gewerkschaft beraten in allen rechtlichen Fragen, die im Laufe eines Arbeitslebens auftauchen können. In den meisten Fällen erreichen sie übrigens eine außergerichtliche Einigung. Denn durch unsere Nähe zu Betriebsräten und Betrieben in unserem Organisationsbereich öffnen sich uns zusätzliche Lösungswege. Das unterscheidet uns von klassischen Rechtsschutzversicherungen, die lediglich Anwalts- und Verfahrenskosten absichern.
Falls sich ein Konflikt aber nicht gütlich lösen lässt, vertreten wir unsere Mitglieder auch vor Gericht – wenn es sein muss, durch alle Instanzen.
Der klassische Ansprechpartner für rechtliche Fragen ist dein IGBCE-Bezirk vor Ort
Darüber hinaus haben IGBCE-Mitglieder jetzt die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt mit Jurist*innen zu erörtern und eine rechtliche Einschätzung zu bekommen. Die KAAT-Rechtshotline macht es möglich!
Unsere Jurist*innen sind erreichbar:
Mo. – Do. von 8.00 bis 17.00 Uhr
Fr. von 8.00 bis 15.00 Uhr
+49 511 7631 831
KAAT-rechtsberatung@igbce.de
24_KAAT_Rechtshotline_FlyerA4