Arbeit unter Palmen
Workation ist der aktuelle Trend am New-Work-Horizont. Für die Arbeit aus einem schönen (Urlaubs-)Ort gibt es bislang jedoch kaum klare Regeln. Damit der Traum vom flexiblen Arbeiten nicht im bösen Erwachen endet, haben wir fünf Punkte für dich, die du unbedingt beachten solltest.
Das Meer glitzert saphirblau, der Sand ist weich unter den Füßen und Palmenblätter wiegen sich sachte in der warmen Brise. Nach der Abkühlung im Ozean geht es jetzt nochmal ans Laptop, dann ist Feierabend. So könnte ein ganz normaler Arbeitstag aussehen – für Beschäftigte in workation. Vier von zehn Beschäftigten, die grundsätzlich remote arbeiten können, haben das Modell bereits ausprobiert.
Workation, eine Komposition aus den Begriffen work und vacation, ist die logische Weiterentwicklung des Homeoffice. Man kann Verwandte im Ausland besuchen oder noch ein paar Tage an den Sommerurlaub dranhängen und die Arbeit tagsüber aufnehmen, während man abends fremde Städte auskundschaftet oder die Kinder noch mal in den Pool jagt. Oder man flieht in den tristen Wintermonaten für eine Weile ins Warme und arbeitet in einer spanischen Finca.
Unternehmen, die händeringend Fachkräfte suchen, haben das neue Modell längst auf dem Schirm. Sie müssen ihren Beschäftigten mehr Flexibilität bieten. Rund 80 Prozent der Unter-40-Jährigen Beschäftigten, deren Tätigkeit sich grundsätzlich remote verrichten lässt, legen einer repräsentativen Umfrage zufolge Wert auf die Option im Arbeitsvertrag. 30 Tage im Jahr stehen die Unternehmen, in denen workation bereits ermöglicht wird, ihren Beschäftigten im Schnitt zu.
Also Koffer packen und los? Besser nichts übereilen, denn der Aufenthalt im Ausland muss gut und für jeden Einzelfall neu geplant werden. Ein Anrecht auf workation hast du nur, wenn es eine entsprechende Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder eine umfassende Betriebsvereinbarung dazu gibt. Sonst brauchst du die Genehmigung des Arbeitgebers. Da der Begriff der workation im deutschen Arbeitsrecht noch nicht geläufig ist, muss sie individuell ausgestaltet werden. Wie sie gestaltet wird, unterliegt in der Praxis der Mitbestimmung des Betriebsrats. Heimlich in workation zu gehen, wie es tatsächlich der bereits zitierten Umfrage mehr als zehn Prozent schon mal getan haben, ist eine schlechte Idee und kann richtig teuer werden. Dann drohen dem Unternehmen möglicherweise Bußgelder und Strafen, die es dir in Rechnung stellen kann.
Damit du abgesichert bist, brauchst du:
- Die Zustimmung vom Arbeitgeber: Beginn und Ende sowie den Ort der workation solltest du unbedingt absprechen – auch, damit dein Arbeitgeber entsprechende Vorbereitungen treffen kann. So muss er rechtliche Informationen aus dem Zielland einholen und gegebenenfalls Anträge bei Versicherungen stellen. Außerdem muss die Kostenübernahme geklärt werden.
- Festgelegte Erreichbarkeit: Egal, von wo aus du arbeitest, sollte klar sein, wann man dich erreichen kann – kläre vorab Kernerreichbarkeitszeiten, Arbeitszeiterfassung, Verteilung der Arbeitszeit, insbesondere dann, wenn du dich in einer anderen Zeitzone herumtreibst.
- Infrastruktur: Du brauchst eine gute Internetverbindung, Strom und ausreichende Rückzugsmöglichkeiten, wie ein Zimmer im Ferienhaus oder einen Platz im Co-Working-Space, damit du konzentriert und verlässlich arbeiten kannst. Wenn du ständig aus dem Netz fliegst, wird die workation schnell zur stressation. Bedenke auch, dass Nachdenken ab 35 Grad im Schatten fordernder sein kann.
- Versicherung: Kläre im Vorfeld, was passiert, wenn du unglücklich aus der Hängematte purzelst oder dir eine Kokosnuss auf den Fuß plumpst. Klingt langweilig, aber kann Tausende Euro sparen: betriebliche Unfallversicherung, aber auch Haftpflicht und die Kranken- sowie Sozialversicherung fürs Ausland solltest du vorher akribisch prüfen, damit du nicht auf Kosten sitzenbleibst. Je nach Land und auch nach Dauer deines Aufenthalts gibt es unterschiedliche Regelungen. Beschäftigte innerhalb des EU-Auslands unterliegen beispielsweise dem jeweiligen lokalen Sozialversicherungssystem.
- Steuer und Recht: Nun kommt’s erst recht drauf an, wo du hin willst. Selbst innerhalb der EU gibt es rechtliche und steuerrechtliche Fallstricke. Generell erfordert die Arbeit aus dem Ausland häufig eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag. Außerdem solltest du checken, welche Arbeitszeit- und Pausenregelungen sowie Vergütungsvorschriften und Datenschutzrichtlinien im Zielland gelten. Du musst gewährleisten können, dass der Datenschutz gewahrt wird. Ungesicherte Hotel-WLANs sind zum Beispiel tabu. Willst du weiter weg, brauchst du möglicherweise eine Aufenthaltsgenehmigung. Es kann zudem sein, dass du im Zielland lohnsteuerpflichtig wirst – wenn du mehr als 183 Tage von dort aus arbeitest. Auch die Frage nach der Einkommenssteuer kann kompliziert werden, je nach Zielland und eigenem Lebensmittelpunkt.
Bis zum ersten Meeting im Co-Working-Space auf Mauritius oder in Lappland muss also ordentlich geplant werden. Dafür winken den Beschäftigten in workation Feierabende und Wochenenden in fernen Ländern. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, sollte also zunächst individuelle und rechtssichere Lösungen für diese Fragen finden – am besten zusammen mit deiner Gewerkschaft und deinem IGBCE Betriebsrat. Du hast Fragen zum Thema workation? Schreibe uns per E-Mail an: kontakt@kaat.net.