Wenn es ums Geld geht

Unsere Arbeit ist ein wichtiger Teil unseres Lebens: Unser Job sorgt für Erfolgserlebnisse und Sinn. Und natürlich für unser Einkommen, denn wir alle bestreiten mit unserer Arbeit unseren Lebensunterhalt. Deshalb ist es so wichtig, dass unser Entgelt angemessen ist.

Vergütung kommt auf unterschiedlichen Wegen zustande: In tariflosen Betrieben muss das Entgelt selber verhandelt werden, z.B. in Bewerbungs- oder Zielgesprächen. Hier gilt: Vorbereitung ist das A und O. Du solltest nicht nur überzeugend darstellen können, was du für das Unternehmen leistest bzw. leisten wirst, sondern dir auch im Klaren darüber sein, was man in deinem Beruf in der Branche verdient. Eine Vorstellung davon, was du fordern kannst, bekommst du bei Gehaltsvergleichsportalen, z. B. Lohnspiegel.de. Mit dieser entscheidenden Frage kannst du dich natürlich auch an deine IGBCE wenden, die die Entgelte in vielen Branchen prägt.

Tarifliches Entgelt

In Betrieben, in denen ein Tarifvertrag angewandt wird, ist die Situation automatisch überschaubarer. Tarifverträge werden von den Arbeitgebervertreter*innen und der Gewerkschaft für eine große Zahl von Beschäftigten verhandelt. Diese kollektive Art der Regelung ist gleichzeitig effizient und gerecht.

Entgelte kollektiv zu regeln, lohnt sich in mehrerer Hinsicht: Zunächst muss nicht jede*r Beschäftigte im Alleingang aktiv werden, sich dafür jedes Mal mühsam vorbereiten und dann allein mit dem Arbeitgeber verhandeln. Was aber viel wichtiger ist: Alleine wird man in der Regel nicht die gleichen Verhandlungsergebnisse erzielen! Denn kollektiv zu verhandeln bedeutet vor allem, dass viele Beschäftigte die gleichen Vorstellungen haben und damit eine viel höhere Durchsetzungskraft. Denn es droht ja eine Unzufriedenheit nicht nur von einem*einer Beschäftigten, der*die leichter zu ersetzen wäre, sondern von vielen gleichzeitig – und alle gleichzeitig wird der Arbeitgeber nicht schnell ersetzen können, er*sie braucht schließlich Personal, um  das Unternehmen am Laufen zu halten.

Vor und in den Tarifverhandlungen ziehen Arbeitgeber und Gewerkschaft eine Vielzahl von wirtschaftlichen und sozialen Kriterien heran, z.B. die wirtschaftliche Entwicklung der Branche und der Wirtschaft im Allgemeinen, Prognosen für die zukünftige Entwicklung sowie etwa die Kaufkraftentwicklung als Indikator für die Bedürfnisse der Beschäftigten. Auf Arbeitnehmer*innenseite diskutieren die Gewerkschaftsmitglieder in den Betrieben, was in der Tarifrunde gefordert werden soll. Auf dieser Grundlage entwickelt und beschließt die speziell angesetzte Tarifkommission die Tarifforderung, mit der die Gewerkschaft in die Verhandlungen geht. Diese Kommission setzt sich zusammen aus aus den Betrieben entsandten Gewerkschaftsmitgliedern und hauptamtlichen Gewerkschaftssekretär*innen. Die Forderung für jede Tarifrunde entsteht also in einem demokratischen Prozess.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen immer wieder, dass kollektive Entgeltregelungen vorteilhaft für die Beschäftigten sind: „Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. So arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben im Mittel wöchentlich 54 Minuten länger und verdienen 11 Prozent weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung, die sich im Hinblick auf Größe, Branche, Qualifikation der Beschäftigten und technischen Stand nicht unterscheiden“ (Hans-Böckler-Stiftung, 06.10.2022).

Im Übrigen sind kollektive Verhandlungen auch aus Arbeitgebersicht effizient und gerecht. Denn auch der Arbeitgeber muss nicht mit jedem*jeder Beschäftigten einzeln verhandeln, das spart viel Zeit und Geld. Und ein einheitliches Entgeltsystem bewahrt den Arbeitgeber davor, dass es zu Unruhe in der Belegschaft kommt, wenn z.B. Beschäftigte herausfinden, dass Kolleg*innen ein besseres Entgelt für gleiche Tätigkeit verhandelt haben.

Außertarifliches Entgelt (AT-Entgelt)

Dass Tarifverträge für AT-Beschäftigte nicht von Bedeutung sind, ist ganz klar ein Mythos! Und leider ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Fakt ist: Tarifverträge regeln nicht nur die Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten, sondern auch die Mindest-Arbeitsbedingungen für AT-Beschäftigte. Das heißt, sie schaffen ein solides Fundament für AT-Entgeltsysteme. AT-Entgeltgruppen oder -bänder bauen auf den AT-Mindestbedingungen auf.

Sowohl in Tarifverträgen als auch in AT-Entgeltsystemen kommt es darauf an, einen für alle Beschäftigten einheitlichen Rahmen herzustellen und gleichzeitig Unterschiede möglich zu machen. Und es kommt natürlich darauf an, dranzubleiben. Denn sowohl Tarif- als auch AT-Entgelte müssen sich regelmäßig entwickeln, sonst kommt es zu Schieflagen.

Entgeltentwicklung

Mit der Schaffung eines Entgeltsystems ist es also nicht getan. Denn für das gute tarifliche oder AT-Entgelt ist nicht nur wichtig, dass die Entgelte überhaupt tariflich geregelt werden, sondern auch, dass die Entgelte regelmäßig steigen und dass die Beschäftigten richtig eingruppiert werden.

Auf der tariflichen Ebene finden Verhandlungen regelmäßig statt. Viele sind darin einbezogen und ein breites Spektrum an wirtschaftlichen und sozialen Kriterien wird berücksichtigt, sodass das Verhandlungsergebnis einen umfassenden Kompromiss darstellt.

Und da die Tarifsätze regelmäßig steigen, müssen sich auch die AT-Entgelte immer wieder entwickeln, damit sich das Verhältnis von höchstem Tarif- zu niedrigstem möglichen AT-Entgelt nicht verschiebt. Idealerweise regelt man von vornherein per Betriebsvereinbarung, dass AT-Entgelte sich simultan mit dem Tarif entwickeln. Damit der Betriebsrat eine derartige Regelung erreichen kann, braucht er jedoch einen starken Rückhalt bei den AT-Beschäftigten. Dieser findet seinen Ausdruck z.B. in der Teilnahme an Betriebsversammlungen und vor allem in einem hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad der AT-Beschäftigten. Derartige Signale sind in der Regel notwendig, damit der Arbeitgeber „mitmacht“.

Eingruppierung

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Das Entgelt hängt wesentlich ab von der Entgeltgruppe. Und die Entgeltgruppe wiederum hängt davon ab, welche Stelle mit welchen Tätigkeiten und Qualifikationsanforderungen man innehat. Leider kommt es immer wieder vor, dass Beschäftigte viele Jahre in einer Entgeltgruppe bleiben, obwohl sich ihre Tätigkeiten längst entwickelt haben. Deshalb ist es wichtig, die eigene Eingruppierung hin und wieder zu überprüfen. Jedes Mitglied kann seine*ihre Eingruppierung durch die IGBCE überprüfen lassen. Diese Überprüfung umfasst sowohl die Frage „Tarif oder AT?“ als auch die Eingruppierung in die richtige tarifliche oder AT-Entgeltgruppe. Und natürlich kann jedes IGBCE-Mitglied jederzeit in die für sie*ihn geltenden Tarifverträge hineinschauen (zum Tarifdatenbank).

Hast du Fragen zu diesem wichtigen Thema, dann schreib uns gerne über kontakt@kaat.net und wir kommen in den Austausch.