Der Bonus grenzt sich vom regelmäßigen Arbeitsentgelt ab, welches für die „übliche“ Arbeitsleistung vorgesehen ist. Unter Bonus wird eine Sonderzahlung verstanden. Er ist ein zusätzlicher, meist variabler Gehaltsbestandteil, der in der Regel an die Erfüllung bestimmter Kriterien geknüpft ist. Die Höhe der Bonuszahlung orientiert sich am Grad  der Erreichung der festgelegten Kriterien.

Typische Kriterien für Bonuszahlungen sind individuelle, bereichs-/ abteilungsbezogene und unternehmensweite Aspekte.

Individuelle Aspekte finden sich in sogenannten Zielvereinbarungen mit dem einzelnen Arbeitnehmer (z.B. Umsatzziele bei Vertriebsmitarbeitern). Bereichsbezogene Aspekte sind z.B. Vorgaben zur Einhaltung bestimmter Service-Level oder Projekterfolge der Abteilung. Unternehmensweite Aspekte orientieren sich in der Regel an der Erreichung bestimmter wirtschaftlicher Kennzahlen des Gesamtunternehmens (Erfolgsbeteiligung).

Oftmals setzt sich der Bonus aus einer Kombination dieser Kriterien zusammen. Die jeweilige Ausgestaltung des Bonus findet sich individualrechtlich im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in der Betriebsvereinbarung.

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