Betriebsvereinbarungen werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen, um betriebliche Angelegenheiten verbindlich zu regeln. Betriebsvereinbarungen können für alle Beschäftigten des Betriebes oder für bestimmte Beschäftigtengruppen (z.B. für Mitarbeiter im Außendienst) abgeschlossen werden. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, welche Form Betriebsvereinbarungen haben müssen und wie sie umzusetzen sind.
Für Sachverhalte, die durch höher stehendes Recht (z.B. Tarifvertrag oder Gesetz) geregelt sind, können keine Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Auch im AT-Bereich können (und sollten!) wichtige Sachverhalte mittels Betriebsvereinbarung kollektivrechtlich abgesichert sein, zum Beispiel Vergütungsgrundsätze, Bonuszahlungen, Arbeitszeitregelungen, Zielvereinbarungs- und Leistungsbeurteilungssysteme oder die betriebliche Altersversorgung.