Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist ein gesetzlich vorgesehenes Gremium (§ 106 BetrVG) für Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern, das vom Betriebsrat bestellt werden muss. Seine Aufgabe ist es, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat anschließend darüber zu unterrichten.

Im WA geht es um die allgemeine wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Stehen unternehmenspolitische Maßnahmen an, die das wirtschaftliche Geschehen des Unternehmens beeinflussen, müssen diese frühzeitig mit dem Wirtschaftsausschuss besprochen werden. Darüber hinaus müssen dem Ausschuss die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Unterrichtungen über geplante Maßnahmen (z.B. Reorganisationen) haben bereits im Planungsstadium zu erfolgen, also vor der endgültigen Entscheidung. Schließlich soll vor einer Entscheidung im WA beraten werden.

An den Sitzungen des WA hat der Arbeitgeber oder sein Vertreter teilzunehmen, um die Fragen des Ausschusses zu beantworten. Der (Gesamt-)Betriebsrat bestellt die Mitglieder des WA. Der WA muss zwischen drei und sieben Mitgliedern haben. Alle Mitglieder müssen dem Unternehmen angehören, aber nur eines muss auch Betriebsrat sein. Auch leitende Angestellte dürfen berufen werden. In der Praxis bestehen Wirtschaftsausschüsse häufig aus einer Mischung aus Betriebsratsmitgliedern und Nicht-Betriebsräten, die sich mit den wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens gut auskennen.

Nach oben