Vertrauenskörper

Zusammen bilden die gewerkschaftlichen Vertrauensleute und die Gewerkschaftsmitglieder im Betriebsrat den Vertrauenskörper in einem Betrieb. Auch die Gewerkschaftsmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung gehören dazu. Vertrauensleute werden alle vier Jahre von den Gewerkschaftsmitgliedern im Betrieb gewählt. Sie sind Ansprechpartner für deren Anliegen und vermitteln sie dem Betriebsrat und der Gewerkschaft. Umgekehrt informieren sie die Kolleginnen und Kollegen über gewerkschaftliche Themen und Aktionen. Der Vertrauenskörper stellt Kandidaten für die Betriebsratswahlen auf und wählt Mitglieder für die Tarifkommission. Er schickt Delegierte in die Bezirkskonferenzen der Gewerkschaft, die alle vier Jahre tagen. Vor Tarifverhandlungen bespricht er mit den Mitgliedern die Forderungen. Die IGBCE hat etwa 17.000 Vertrauensleute in 950 Betrieben in Deutschland. Sie will ihre Zahl bei den Vertrauensleutewahlen 2020 erhöhen und ihre Handlungsspielräume erweitern.

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