Vertrauensarbeitszeit

 Richtig oder falsch? Vertrauen ist gut. Kontrolle nicht nötig: Bei Vertrauensarbeitszeit muss ich mich nicht mehr um Zeiterfassung kümmern.

Falsch: Auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen bestimmte Zeiten dokumentiert werden.

Unter Vertrauensarbeitszeit werden oft unterschiedliche Arbeitszeitmodelle verstanden.

Gemeinsam ist ihnen, dass der Arbeitgeber darauf verzichtet, die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten zu kontrollieren. Beschäftigte können als Gruppe und als Einzelne selbst bestimmen, wann sie arbeiten. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass bei derartigen Arbeitszeitmodellen häufig länger gearbeitet wird.

Vertrauensarbeitszeit bedeutet allerdings nicht, dass die Arbeitszeit generell nicht erfasst werden muss. Mehr als acht Arbeitsstunden am Tag müssen grundsätzlich dokumentiert werden. Dabei liegt die Pflicht, die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen zu kontrollieren, beim Arbeitgeber. Lediglich die Aufgabe der Dokumentation der Arbeitszeit kann er auf die Beschäftigten delegieren.

In seinem Urteil vom 14. Mai 2019 schreibt der Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Dokumentation aller Arbeitszeiten verpflichtend vor. Dies muss durch ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ erfolgen. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden (20.02.2020 – 2 Ca 94/19) hat diese Verpflichtung des Arbeitgebers bereits bestätigt.

Wenn du Fragen zu deinen Arbeitszeiten hast, wende dich gerne an deinen IGBCE Bezirk.

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