Urlaubsgeld ist eine Zahlung in einem Arbeitsverhältnis, die zusätzlich zum regelmäßigen Entgelt gezahlt wird. Je nach Branche sind es ein paar hundert bis über tausend Euro, die häufig Ende April ausgezahlt werden.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es in Deutschland nicht. Im Bundesurlaubsgesetz ist lediglich die Mindestdauer des Urlaubs geregelt und dass das Entgelt auch während des Urlaubs weiter zu zahlen ist. Zusätzliche Zahlungen sind vom Gesetz hingegen nicht vorgesehen.

Ob Urlaubsgeld gezahlt wird oder nicht, hängt deshalb vom jeweiligen Tarifvertrag ab, denn erst durch die tarifliche Bestimmung wird es zu einer sicheren Zahlung im Arbeitsverhältnis. In Unternehmen, in denen kein Tarifvertrag gilt, kann das Urlaubsgeld auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Aber auch nur dann, denn die Regelung von Urlaubsgeld ist den Tarifparteien vorbehalten. Und schließlich kann es noch im Arbeitsvertrag geregelt werden. Einige Arbeitgeber machen das, um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wie wichtig Tarifverträge sind, zeigt eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie hat ermittelt, dass in tarifgebundenen Unternehmen 74 % der Beschäftigten Urlaubsgeld erhalten, gegenüber 36 % in Unternehmen ohne Tarifvertrag. [1]

Was vielen Beschäftigten als selbstverständlich erscheint, ist also noch lange nicht Standard in Deutschland: Das WSI, das für seine Studie 66.000 Beschäftigte befragte, kam zu dem Ergebnis, dass jede*r zweite Beschäftigte in Deutschland kein Urlaubsgeld bekommt. Im Schnitt erhalten 46 % der Arbeitnehmer*innen Urlaubsgeld – in Ostdeutschland sind es 32 %, in Westdeutschland 48 %.

In Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und IGBCE stand und steht das Urlaubsgeld immer wieder im Fokus. Beschäftigte in unseren tarifgebundenen Unternehmen profitieren von den guten Ergebnissen: Starke Steigerungen gab es in den letzten Jahren beispielweise in der chemischen Industrie (wo das Urlaubsgeld 2019 nahezu verdoppelt wurde), in der Feinkeramik und der Papierindustrie. Und das ist nicht nur für Tarifbeschäftigte interessant – durch die Koppelung des AT-Status an die Tarifverträge kommen Verbesserungen durch attraktive Tarifabschlüsse indirekt immer auch den AT-Beschäftigten zugute.

Wie bei vielen anderen Arbeitsbedingungen zeigt sich also auch beim Thema Urlaubsgeld: Tarifbindung und Gewerkschaftsmitgliedschaft lohnt sich! Denn ein Rechtsanspruch auf das tarifliche Urlaubsgeld entsteht nur, wenn man Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft ist.

Wenn du Fragen zum Urlaubsgeld hast oder deine Urlaubsgeldzahlung überprüfen lassen möchtest, kannst du dich immer an deinen Bezirk wenden.

[1] https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-46-prozent-aller-beschaftigten-bekommen-urlaubsgeld-41709.htm

 

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