Als Beschäftigte*r hast du gegenüber deinem Arbeitgeber eine Treuepflicht. Das bedeutet, dass du im Arbeitsverhältnis loyal bist und nichts tust, was dem Arbeitgeber schaden könnte – schlecht über ihn reden, Betriebsgeheimnisse preisgeben oder gleichzeitig für die Konkurrenz arbeiten zum Beispiel. Wenn du mitbekommst, dass Eigentum des Arbeitgebers beschädigt ist oder dir Sicherheitsrisiken im Betrieb bekannt werden, musst du darauf hinweisen. Außerdem musst du melden, wenn zu viel Gehalt überwiesen wurde. Kannst du nicht zur Arbeit kommen, gebietet die Treuepflicht, den Betrieb so schnell wie möglich darüber zu informieren. Außerdem bist du verpflichtet, dem Arbeitgeber auf Nachfrage erklären, was du im Job gerade tust. Außerdem musst du auf Aufforderung hin sogar Überstunden leisten, allerdings nur, wenn Schaden vom Unternehmen abzuwenden oder die Existenz des Betriebs unmittelbar gefährdet ist. Verstößt du gegen die Treuepflicht, musst du mit Abmahnung oder, in schweren Fällen, gar unmittelbarer Kündigung und Schadenersatzforderungen rechnen.

 

Die Treuepflicht ist eine so genannte Nebenpflicht im Beschäftigungsverhältnis. Ihr Gegenstück ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Nach oben