Tarifverträge werden zwischen den Interessenverbänden der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) – in manchen Fällen einzelnen Arbeitgeber und Konzernen – und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) geschlossen und regeln die Entgelt- und Arbeitsbedingungen der tarifgebundenen Betriebe einer Branche (oder eines Unternehmens oder entsprechend).
Der Status des außertariflichen Angestellten wird in den Tarifverträgen verschiedener Branchen unterschiedlich definiert, deshalb ist es wichtig, den jeweils gültigen Tarifvertrag zu kennen.
Die Tarifverträge definieren, unter welchen Bedingungen ein Beschäftigter als außertariflicher Beschäftigter eingestellt werden kann. Insofern sind die Tarifverträge auch für AT-Beschäftigte von Bedeutung. Dazu kommt noch: Da ihr AT-Status an Tarife gekoppelt ist und sich Gehaltsanpassungen an den Tarifabschlüssen orientieren, kommen Tariferhöhungen indirekt auch AT-Angestellten zugute. Betriebsvereinbarungen können eine entsprechende Regelanpassung festlegen.
Auch in puncto Arbeitsbedingungen spielen die tariflichen Vereinbarungen vielfach eine Vorreiterrolle, sodass gewerkschaftliche Errungenschaften, z.B. 30 Urlaubstage in der chemischen Industrie, nach und nach allen Beschäftigten zugutekommen.
Die IGBCE nutzt Tarifverträge auch als Instrument zur Umsetzung gesellschaftspolitischer Anliegen, beispielsweise durch Vereinbarungen über die Schaffung von Ausbildungsplätzen oder flexible Formen der Lebensarbeitszeit wie Altersteilzeit. IGBCE-Mitglieder können aktuelle Tarifabschlüsse auf der Webseite der IGBCE einsehen.
In Deutschland kommen überwiegend Flächentarifverträge zum Tragen. Ein Flächentarifvertrag gilt für ein bestimmtes Tarifgebiet (z.B. Chemie Ost, Chemie West) oder eine (oder mehrere) Branchen (z.B. Kunststoff, Papierverarbeitung, Chemie, Glas). Alle Arbeitgeber dieser Branche(n), die Mitglieder im tarifabschließenden Arbeitgeberverband sind, sind an diesen Tarifvertrag gebunden. Einige Tarifverträge enthalten sogenannte Öffnungsklauseln, die Sachverhalte beschreiben, bei denen vom Tarifvertrag abgewichen werden kann, zum Beispiel in Form von Betriebsvereinbarungen.
Ein Firmen- oder „Haustarifvertrag“ genannter Tarifvertrag ist eine Regelung, die nur für ein Unternehmen oder einen Betrieb gilt („ein Haus“). Vertragsparteien sind hierbei der Arbeitgeber allein (anstelle des üblicherweise agierenden Arbeitgeberverbandes) und die zuständige Gewerkschaft.
Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag (auch ein Haustarifvertrag) nur für Gewerkschaftsmitglieder. Denn der persönliche Geltungsbereich von Tarifverträgen wird in der Regel wie im Folgenden definiert: „Der Tarifvertrag gilt für die den Tarifvertragsparteien angehörenden Mitglieder…“. Dies hat zur Folge, dass sich der Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen aus der Gewerkschaftsmitgliedschaft ergibt. Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen auch an Nicht-Gewerkschaftsmitglieder, sind dies lediglich freiwillige Leistungen, die jederzeit eingestellt werden können. In manchen Unternehmen ist es jedoch üblich, Klauseln in Arbeitsverträge aufzunehmen, die auch nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten die Anwendung der Tarifverträge oder einzelner tariflicher Bestimmungen zusichern.