Das Wort Tarif stammt ursprünglich aus dem Arabischen und bezeichnet eine Bekanntmachung, zum Beispiel eine Gebührenordnung. Das kann ein Verzeichnis von festgelegten Preisen und Gebühren für Lieferungen, Leistungen und Steuern sein, beispielsweise bei Bahn, Post oder Zoll. In der Arbeitswelt sind Tarife die ausgehandelten und im Tarifvertrag festgelegten Höhen und Staffelungen von Löhnen, Gehältern und Zulagen. Dazu gehören monatliche Vergütungen oder Stundenlöhne, leistungsbezogene Entgelte, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Zuschläge, beispielsweise für Schichtarbeit, aber auch Arbeitszeit und Kündigungsfristen. Bei den Arbeitsministerien auf Bundes- und Landesebene werden Abschluss, Änderung und Aufhebung von Tarifverträgen in ein Tarifregister eingetragen.