Über seinen Mitgliedsbeitrag profitiert jedes IGBCE-Mitglied von den unterschiedlichsten Angeboten. Eine besonders wichtige Leistung ist der umfassende Rechtsschutz speziell in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag, oder wenn die Krankenkasse weniger Geld zahlen will als erwartet: Die IGBCE-Rechtsexperten kümmern sich darum. In Anspruch nehmen kann die Beratung, wer mindestens drei Monate lang den satzungsgemäßen Beitrag gezahlt hat. Er wendet sich bei Problemen im Betrieb am besten zunächst an seinen Betriebsrat. Bei sozialrechtlichen Problemen, die nicht das Unternehmen betreffen, ist der zuständige Bezirk der erste und richtige Ansprechpartner. Am häufigsten sind die Juristen der IGBCE in Zusammenarbeit mit den Rechtsexperten des Deutschen Gewerkschaftsbundes bei Kündigungsstreitigkeiten gefragt. Aber auch bei anderen sozialrechtlichen Fragen, etwa wenn es um die Einstufung des Behinderungsgrads oder um Konflikte bei den Rentenansprüchen oder beim Arbeitslosengeld geht, helfen die Berater. Wenn nötig, vertreten die Experten ihre Mandanten auch vor Gericht. Die Kosten trägt die IGBCE.