Der Progressionsvorbehalt ist ein Prinzip des deutschen Steuerrechts, nach dem auch bestimmte Einkünfte, die selbst nicht versteuert werden, den Steuersatz erhöhen (z. B. Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld).
Dabei ermittelt das Finanzamt zuerst das zu versteuernde Einkommen einschließlich der steuerfreien Einkünfte und auf dieser Basis den individuellen Steuersatz. Dann wird der so ermittelte Steuersatz auf das Einkommen ohne die steuerfreien Einkünfte angewendet.