Im Gegensatz zu Entgelttarifverträgen, die die Entlohnungsgrundsätze regeln und meist eine relativ kurze Geltungsdauer haben, enthält ein Manteltarifvertrag üblicherweise längerfristige, allgemeinere Vereinbarungen. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Mehrarbeit, Lohnfortzahlung oder Qualifizierungsmöglichkeiten. Manteltarifverträge können auf Branchen-, Konzern- oder Unternehmensebene abgeschlossen werden.
Alle Tarifverträge der IGBCE sind auf der Webseite der IGBCE in einer Tarifdatenbank gespeichert und für Mitglieder abrufbar.