Hinter dem Begriff „lebensphasenorientiertes Arbeiten“, oder auch „lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“, verbirgt sich eine langfristige Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit, die unterschiedliche, schwankende Zeitbedürfnisse der Beschäftigten bedarfsgerecht vertraglich regelt. Möglich sind dabei Freistellung, Teil- oder Vollzeit. Ein Bedarf kann entstehen durch einen Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Auszeit, durch Kinderbetreuung oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, durch den Wunsch nach einem gleitenden Übergang in den Ruhestand, berufsbegleitende Weiterbildung, ein Studium oder ein Sabbatical (eine Auszeit aus dem Arbeitsleben). Die IGBCE setzt sich für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit ein. Mit dem Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ beispielsweise hat sie für die chemische Industrie ein wegweisendes Abkommen geschaffen, das vorsieht, Arbeitsprozesse alters-, alterns- und gesundheitsgerecht zu gestalten, das passgenaue Instrumente für den Wechsel zwischen Bildungs-, Erwerbs- und Ruhestandsphasen vorsieht und Instrumente für den gleitenden Übergang in den Ruhestand zur Verfügung stellt. Im Pflegefall helfen etwa der Manteltarifvertrag Chemie oder der LEPHA-FONDS für IGBCE-Mitglieder, für die der Tarifvertrag über lebensphasengerechte Arbeitszeitgestaltung in der chemischen Industrie Ost gilt. Aber auch für die Rückkehr aus Teil- in Vollzeit und umgekehrt hat die IGBCE lange gekämpft: Mit dem sogenannten Brückenteilzeitgesetz wurde dies im Jahr 2019 realisiert.