Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die JAV ist das Sprachrohr der Auszubildenden in einem Unternehmen gegenüber dem Arbeitgeber. Ihre für zwei Jahre gewählten Vertreter setzen sich für eine gute Ausbildung ein und machen sich dafür stark, dass möglichst viele Auszubildende übernommen werden. Sie kontrollieren, ob Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden, vermitteln bei beruflichen Problemen, bauen Netzwerke auf und machen gewerkschaftliche Themen erfahrbar. Gut organisiert, stehen sie im kontinuierlichen Austausch mit dem Betriebsrat. An Entscheidungen darüber, wie die betrieblichen Ausbildungspläne gestaltet oder ob neue Ausbildungsplätze geschaffen werden, ist die JAV beteiligt. Alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 und alle Auszubildenden unter 25 Jahren dürfen die JAV wählen. Zur Wahl aufstellen lassen können sich alle Auszubildenden und jungen Beschäftigten unter 25 Jahren.

Die IGBCE-Jugend bietet umfangreiches Material sowie Schulungen und Beratung in allen rechtlichen und praktischen Fragen für JAV-Vertreter.

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