Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist eine Rechengröße des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie legt fest, ab welcher Höhe des regelmäßigen jährlichen Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss, und wird daher auch Versicherungspflichtgrenze genannt.
Überschreitet das Gehalt eines Beschäftigten diese Grenze, kann er entscheiden, ob er sich privat krankenversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt.
Die JAEG wird regelmäßig überprüft und neu festgesetzt und muss nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung übereinstimmen. Für 2020 liegt die JAEG bei 4.687,50 €/Monat.