Ein Gesamtbetriebsrat wird in einem Unternehmen eingerichtet, in dem es mehrere Einzelbetriebsräte gibt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Unternehmen Betriebe an verschiedenen Standorten unterhält oder wenn verschiedene Unternehmensteile jeweils eigene Betriebsräte haben. Der Gesamtbetriebsrat ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet. Er ist nur für Themen zuständig, über die die einzelnen Betriebsräte allein nicht entscheiden können oder die sie an den Gesamtbetriebsrat delegieren. In der Regel sind das Themen, die das gesamte Unternehmen oder zumindest einen größeren Teil des Unternehmens betreffen. Anders als die Betriebsräte, die alle vier Jahre neu gewählt werden, ist der Gesamtbetriebsrat ein dauerhaftes Gremium. Die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats werden von den einzelnen Betriebsräten in das Gremium entsendet. Die Stimmen im Gesamtbetriebsrat sind entsprechend der Beschäftigtenzahl in den einzelnen Betrieben aufgeteilt.