Die IGBCE kümmert sich auch um das Privatleben ihrer Mitglieder: Die Freizeitunfallversicherung ist eine Leistung, die IGBCE-Mitglieder durch weltweiten Unfallversicherungsschutz absichert. Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft hat ein IGBCE-Mitglied Anspruch auf ein Unfallkrankenhausgeld in Höhe des bis zu 30-fachen monatlichen Gewerkschaftsbeitrags, maximal 52 Euro pro Tag. Dies gilt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ab einem Mindestzeitraum von 48 Stunden. Im Fall einer Vollinvalidität zahlt die Versicherung eine einmalige Entschädigung in Höhe des 500-fachen Monatsbeitrags, bei Teilinvalidität einen Anteil davon. Dies gilt nicht für Rentner – Ausnahme: Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und entrichten volle Beiträge. Bei einem tödlichen Unfall zahlt die Freizeitunfallversicherung eine Leistung in Höhe des 200-fachen Monatsbeitrags des Mitgliedes.