Flächentarifvertrag

Ein Flächentarifvertrag gilt für alle Betriebe einer Branche oder einer Gruppe von Branchen in einem festgelegten Gebiet, die in den entsprechenden Arbeitgeberverbänden organisiert sind. Das kann zum Beispiel ein Flächentarifvertrag sein, der für ganz Deutschland gilt oder nur für einen bestimmten Bereich, etwa West- oder Ostdeutschland.

Im Gegensatz zum Flächentarifvertrag stehen Haustarifverträge, die individuell mit einzelnen Unternehmen ausgehandelt werden, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Ziel der IGBCE ist es, möglichst alle Betriebe in ihrem Organisationsbereich in einen Flächentarifvertrag zu holen.

Große Branchen mit Flächentarifverträgen im Organisationsbereich der IGBCE sind zum Beispiel die chemische Industrie, die feinkeramische Industrie, die Kautschukindustrie, die Kunststoffindustrie und die Papierindustrie.

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