Europäischer Betriebsrat

Ein europäischer Betriebsrat ist ein Gremium zur Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten Standorte betreiben. Er hat Informations- und Anhörungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber. Die Einrichtung eines europäischen Betriebsrats regelt die europäische Betriebsratsrichtlinie, die konkrete Umsetzung ist in nationalen Vorschriften verankert. Voraussetzung für einen europäischen Betriebsrat ist, dass ein Unternehmen mindestens 1.000 Arbeitnehmer in der EU hat und dass in zwei EU-Staaten jeweils mindestens 150 Beschäftigte arbeiten. Es ist vorgeschrieben, dass sich ein europäischer Betriebsrat mindestens einmal im Jahr mit dem Management trifft und über die voraussichtliche Geschäftsentwicklung und die Pläne des Unternehmens informiert wird. Die IG BCE unterstützt Mitglieder europäischer Betriebsräte unter anderem mit Schulungen.

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