Der Bundesentgelttarifvertrag (BETV) regelt die Entgeltstrukturen in der chemischen Industrie sowie Flexibilisierungsmöglichkeiten der Tarifentgelte durch sogenannte Öffnungsklauseln.
Der BETV gilt bundesweit und schafft damit Lohngerechtigkeit innerhalb der chemischen Industrie. Er legt fest, dass sich das Entgelt nach der ausgeübten Tätigkeit richtet.
Den Kern des BETV bilden daher die Bewertung und Zuordnung der Arbeitsplätze im Unternehmen in eine der insgesamt 13 Entgeltgruppen.
Die Tarifparteien verhandeln darüber hinaus regelmäßig einzelne (Entgelt-)Tarifverträge, in denen Entgeltentwicklung und Arbeitsbedingungen detailliert festgelegt werden.