Bildungsurlaub (in Baden-Württemberg Bildungszeit) ist eine Sonderform des bezahlten Urlaubs, der es abhängig Beschäftigten ermöglicht, sich (in der Regel) fünf Tage im Jahr weiterzubilden – politisch, beruflich, gewerkschaftlich oder allgemein.
Eigentlich sollte es in ganz Deutschland eine Regelung zum Bildungsurlaub geben, denn Deutschland hat 1974 ein entsprechendes Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organization) ratifiziert.
Bildung liegt jedoch in der Hoheit der Länder, deshalb bedarf es entsprechender Ländergesetze zur Umsetzung. Diese wurden in allen Bundesländern erlassen – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Die jeweiligen Ländergesetze machen genaue Vorgaben, wer unter welchen Bedingungen für Weiterbildungsseminare von der Arbeit freigestellt werden kann und welche Bedingungen Kurse erfüllen müssen, um als Bildungsurlaub zugelassen zu sein.
Trotz des gesetzlichen Anspruchs auf Bildungsurlaub nahmen 2017 nur ca. 1 Prozent aller Beschäftigten Bildungsurlaub – Unkenntnis über die gesetzlichen Ansprüche, aber auch Angst vor Stigmatisierung als „Blaumacher“ sind oft Ursache dafür, dass Arbeitnehmer*innen sich gegen eine entsprechende Bildungsmaßnahme entscheiden. Dabei kommt gerade in der heutigen, sich immer schneller entwickelnden (Arbeits-)Welt dem lebenslangen Lernen eine entscheidende Bedeutung zu, um fit und auf dem Laufenden zu bleiben. Entsprechende Bekenntnisse von Unternehmen sollten daher auch die Chancen berücksichtigen, die der Bildungsurlaub geben kann.
Unter dem Motto „Bildungsurlaub – hinterher ist man immer klüger“ läuft in den DGB-Gewerkschaften eine Initiative, die informiert, Hilfe bei Freistellungsanträgen gibt, mit Irrtümern aufräumt und so dazu beiträgt, dass mehr Arbeitnehmer*innen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen.
Weitere Informationen gibt die IGBCE-Broschüre „Bildungsurlaub. Hinterher ist man immer klüger.“