Ein Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand einer Aktiengesellschaft zu kontrollieren. Er ist außerdem dafür zuständig, die Vorstandsmitglieder zu bestellen und abzuberufen. Der Aufsichtsrat wird von den Anteilseignern der Gesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung bestimmt. Seine Zusammensetzung richtet sich aber auch nach der Anzahl der Beschäftigten: In Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern muss ein Drittel des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern besetzt werden. Bei mehr als 2.000 Beschäftigten muss er zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern bestehen. Als Aufsichtsratsmitglieder haben diese Arbeitnehmervertreter die Möglichkeit und die Aufgabe, die Zukunft ihres Unternehmens mitzugestalten.