Richtig oder falsch? Hochschul-Abschluss in der Tasche – AT-Vertrag sicher: Akademiker*innen werden direkt als AT beschäftigt, denn Tarifverträge gelten für sie nicht.
Falsch: Dein möglicher AT-Status hängt immer von der Stelle ab, auf die du dich bewirbst und vom jeweiligen Tarifvertrag, der die Grenze zwischen Tarif und AT definiert.
Zunehmend bekommen Hochschul-Absolvent*innen direkt im ersten Job einen AT-Arbeitsvertrag angeboten. Sie werden also als außertariflich Beschäftigte eingestellt. Der AT-Status verspricht Vorteile wie flexible Arbeitszeiten, besondere Entwicklungsperspektiven und vielleicht sogar einen Dienstwagen.
Grundsätzlich ist es so, dass der mögliche AT-Status von den Anforderungen der Stelle abhängt, die man ausfüllt. Die Anforderungen an tarifliche Stellen werden im Tarifvertrag beschrieben. Auch die Abgrenzungskriterien zwischen Tarif und AT werden dort definiert. Deshalb ist der Tarifvertrag auch für AT-Beschäftigte so wichtig!
Die genauen Bedingungen von AT-Arbeitsverträgen (z.B. die Arbeitszeit) können individuell verhandelt werden. Deshalb lohnt es sich, beim AT-Vertrag genau hinzuschauen und ihn mit den jeweils gültigen tariflichen Bestimmungen zu vergleichen. Besonders ist dabei auf das Verhältnis von Arbeitszeit und Entgelt zu achten.
Die für deine Branche oder dein Unternehmen geltenden Tarifverträge findest du in der IGBCE App oder im Mitgliederbereich auf igbce.de.
Ansonsten gilt wie so oft: Es kommt immer auf den Einzelfall an. In manchen Fällen kann es sich lohnen, zu überprüfen, ob die eigene Stelle doch noch in den Tarifbereich fällt. Denn dann kommt man in den Genuss vieler tariflicher Vorteile über das Entgelt hinaus. In anderen Fällen bringen AT-Verträge neben dem Status auch substanzielle Vorteile. Im Zweifelsfall wende dich an deinen IGBCE Bezirk.