Mit der Altersteilzeit können Beschäftigte, die älter als 55 sind, ihre Arbeitszeit vor der Rente verkürzen: Die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit wird halbiert, der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Beiträge für die Rentenversicherung. So halten sich die Einbußen beim Lohn und bei der Rente in Grenzen. Für die Altersteilzeit gibt es zwei Modelle: Beim Gleichverteilungsmodell wird die reduzierte Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Beim Blockmodell arbeiten die Beschäftigten zunächst Vollzeit (Arbeitsphase) und werden anschließend freigestellt (Freistellungsphase). In beiden Phasen erhalten sie das angepasste Gehalt.
Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nicht, Regelungen dazu finden sich in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Beispielsweise im Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“, den die IG BCE und die Chemiearbeitgeber 2008 abgeschlossen haben. Er sieht unter anderem vor, dass Mitarbeiter bei einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vom 59. bis zum 65. Lebensjahr Altersteilzeit in Anspruch nehmen können. Maximal fünf Prozent der Beschäftigten können danach gleichzeitig Altersteilzeit beanspruchen.