Bei Altersfreizeiten handelt es sich um bezahlte Freistellungen ab einem bestimmten Alter (z. B. 57 oder 58) bei gleichbleibenden Entgeltansprüchen.
Die Tarifparteien der chemischen Industrie (der BAVC – Bundesarbeitgeberverband Chemie und die IGBCE) entwickelten das Modell der Altersfreizeiten in den 80er Jahren als Instrument zur Entlastung älterer Arbeitnehmer. Die bezahlte Freistellung wird dabei in Form von reduzierter Wochenarbeitszeit gewährt.
Die entsprechenden Regelungen sind branchenspezifisch in verschiedenen Tarifverträgen verankert, zum Beispiel in den Manteltarifverträgen Ost und West für die chemische Industrie, im „Manteltarifvertrag für akademische Angestellte in der chemischen Industrie“ oder in den Tarifverträgen Ost und West der Feinkeramik (siehe auch „Tarifvertrag“).
Eine Altersfreizeit-Vereinbarung gibt es jedoch nicht in jeder Branche, die zur IGBCE gehört. Eine Branchenübersicht fasst die wichtigsten tariflichen Regelungen innerhalb der IGBCE kurz und knapp zusammen und gibt auch Auskunft über die branchenspezifischen Regelungen zur Altersfreizeit. Alle Tarifverträge der IGBCE sind für Mitglieder in einer Tarifdatenbank abrufbar. Die Altersfreizeit ist also keine gesetzliche, sondern eine tarifliche Regelung und gilt deshalb nur dort, wo der entsprechende Tarifvertrag gilt.
Anspruch auf Altersfreizeit hast Du daher nur, wenn
- Du unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällst, der die Altersfreizeit regelt, oder
- in Deinem Betrieb per Betriebsvereinbarung tarifkonform geregelt ist, dass die Altersfreizeit auch auf Beschäftigte ausgedehnt wird, die nicht in den Geltungsbereich der tariflichen Regelungen fallen (zum Beispiel, dass sie auch für außertarifliche Kollegen gilt), oder
- es eine entsprechende Regelung in Deinem Arbeitsvertrag gibt.
Nach einem BAG-Urteil aus dem Jahr 2019 haben auch Beschäftigte in Teilzeit Anspruch auf Altersfreizeit.
Nähere Informationen zum Thema Altersfreizeiten erhältst Du bei Deinem zuständigen Betriebsrat oder Deinem IGBCE-Bezirk.