Betriebsratswahl

Der spannende und für viele entscheidende Zeitraum rückt immer näher. Bundeseinheitlich werden alle vier Jahre neue Betriebsräte gewählt. Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen zwischen 1. März und 31. Mai 2022 an. Sie sind deshalb so wichtig, weil sie eine strategische Gelegenheit sind, neue Themen und Projekte in der Interessenvertretung der kommenden vier Jahre zu setzen. So können Betriebsräte die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigten konkret und „anfassbar“ vor Ort verbessern. Denn wer möchte nicht bessere Konditionen für mobiles Arbeiten haben, bei der Erfolgsbeteiligung mitbestimmen sowie den Einsatz von technischen Überwachungsmitteln oder gar Künstlicher Intelligenz live mitgestalten? Und das geht eben nur kollektiv, also nur mit Betriebsräten.

Das Recht mitzubestimmen, mitzuwirken sowie das Recht zur Betriebsratswahl ist etwas Besonderes, das es in dieser Form in den anderen Ländern Europas nicht gibt. Es ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Dort sind klare Recht und Pflichten des Betriebsrats definiert sowie Einflussmöglichkeiten und Zuständigkeiten bei wichtigen Themen im Betrieb wie u.a. Entlohnung, Arbeitszeit und Gesundheit. Auch wenn Arbeitnehmer*innen, gerade in Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen, einiges selbst aushandeln können, lassen sich viele wichtige Themen im Betrieb, die uns direkt betreffen, nur kollektiv regeln. Dazu gehören vernünftige Arbeitsbedingungen und Beschäftigungssicherheit – Faktoren, die alleine nicht durchzusetzen sind. Und auch für die Unternehmen hat die Mitbestimmung Vorteile: Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge ist die Robustheit der deutschen Wirtschaft, gerade in Krisenzeiten, nicht zuletzt auch der Mitbestimmung zu verdanken. Die Vorteile der kollektiven Interessenvertretung liegen also auf der Hand.

Gewählt wird der Betriebsrat von allen Beschäftigten eines Betriebs, die mindestens 16 Jahre alt sind – ausgenommen sind lediglich die Leitenden Angestellten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Übrigens sind nicht alle Beschäftigten, die „leitend“ oder „management“ in ihren Job-Bezeichnungen oder Arbeitsverträgen stehen haben, Leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes. Es versteht unter Leitenden Angestellten lediglich diejenigen, die „nicht unbedeutende Prokura“ haben und einen starken Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens ausüben, s. § 5 Abs. 4 BetrVG).

Alle anderen Beschäftigten dürfen und sollen an der Wahl des Betriebsrats teilnehmen und werden durch den Betriebsrat vertreten. So kommen auch Führungsthemen, Themen der AT -Beschäftigten und Akademiker*innen auf den Tisch und in die Gestaltungsrunde der nächsten vier Jahre. Und wenn wir schon über den AT-Bereich sprechen, so haben die Betriebsräte hier sogar besonders umfassende Mitbestimmungsrechte. Denn da die Tarifverträge im außertariflichen Bereich gerade nicht gelten, sind bedeutende AT-Themen wie etwa das AT-Entgelt inklusive Bonus und Leistungsbewertung, auf betrieblicher Ebene gestaltbar. Also, im Betriebsrat geht es um die Vielfalt der Themen und Interessen. Die Mischung macht es!

Wichtig für die Stärke eines Betriebsrates sind motivierte, engagierte Kandidat*innen, die aus möglichst vielen unterschiedlichen Bereichen des Betriebes kommen: Aus Produktion und gewerblichem Bereich genauso wie aus der Verwaltung, aus dem tariflichem und auch dem außertariflichen Bereich. So können die unterschiedlichen Themen, Interessen und Bedürfnisse von Beschäftigten aus den verschiedenen Arbeitsbereichen bestmöglich vertreten werden. Und wenn kaufmännische, akademische und außertarifliche Beschäftigte für den Betriebsrat kandidieren, können sie ihre Themen und Sichtweisen direkt einbringen – genau wie ihre Expertise und ihr spezielles Fachwissen. Denn auch wenn Betriebsräte für ihre Aufgaben umfassend geschult werden (was sich übrigens auch positiv auf die individuelle Entwicklung auswirken kann), speist sich die Arbeit des Gremiums vor allem aus dem Expertenwissen seiner Mitglieder.

Und warum es wichtig ist, dass du wählen gehst, auch wenn du dich nicht unbedingt als Betriebsrat engagieren willst? Der Wahlbeteiligung kommt eine große Bedeutung zu – eine hohe Wahlbeteiligung signalisiert, dass die Belegschaft hinter dem Gremium steht und verschafft ihm so eine starke Verhandlungsposition. Die es für deine Themen einsetzen wird, um deinen Betrieb und deine Arbeitsbedingungen noch besser zu machen. Schließlich geht es ums Mitgestalten – und wenn wir das nicht tun, tun das Andere für uns. Überlasse deine Stimme nicht den anderen. Geh zur Betriebsratswahl!