Überstunden made in Germany

Überstunden, verstanden als Diskrepanz zwischen vereinbarter und geleisteter Arbeitszeit, sind in Deutschland auf einem anhaltend hohen Niveau. Da sie jedoch nicht zentral erfasst werden, muss man schon etwas genauer hinschauen.

Schwer zu messen

Zahlen zu Überstunden in Deutschland stammen vor allem aus drei Quellen, die sie unterschiedlich erheben. Das sind das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinem DGB-Index Gute Arbeit. Alle drei Quellen sind sich einig: Die Beschäftigten in Deutschland machen fleißig Überstunden, viele davon unbezahlt.

Im Jahr 2023 haben Beschäftigte hierzulande laut IAB-Daten rund 1,33 Milliarden Überstunden geleistet. Davon waren 775 Millionen Stunden unbezahlt, also rund 58 Prozent. Pro Kopf sind das 31,6 Überstunden, davon 18,4 unbezahlt.

Die BAuA-Arbeitszeitbefragung ermittelt für 2023 durchschnittlich 3,1 Überstunden pro Woche. Die Zahlen der Befragung werden methodisch anders erhoben als die IAB-Gesamtstunden, sie gilt aber ebenfalls als seriöse Langzeitstudie.

Der DGB-Index Gute Arbeit misst, ebenfalls wissenschaftlich fundiert, die subjektive Arbeitsrealität von Beschäftigten. Aktuelles Ergebnis: Rund vierzig Prozent der Beschäftigten leisten mindestens gelegentlich unbezahlte Arbeit.

Auch Erhebungen der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, Eurofound, zeigen Deutschland bei unbezahlter Mehrarbeit im oberen europäischen Bereich. Sie betrifft vor allem Beschäftigte mit Vertrauensarbeitszeit. Auffällig außerdem: In Deutschland werden Überstunden besonders häufig nicht kompensiert.

Haltung der Gewerkschaften

Die Äußerungen des Bundeskanzlers treffen auch daher auf Kritik bei den Gewerkschaften. „Der allgemeine Ruf nach Mehrarbeit geht an der Realität von Millionen Beschäftigten vorbei. Zuallererst muss Mehrarbeit überhaupt erfasst und bezahlt werden. […] Insgesamt gilt: Es ist ein rein ideologiegetriebener Mythos, dass das Arbeitszeitrecht nicht flexibel sei. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen regeln wir bereits tausendfach im Land flexible Arbeitszeitmodelle. Willkürlich angeordneter Arbeitseinsatz durch den Arbeitgeber muss unterbunden bleiben“, sagt zum Beispiel Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) (https://www.dgb.de/gute-arbeit/arbeitszeit/, 14.07.2026).